ENERGIEBERATUNG
   
  Vor-Ort-Beratung - vom Staat gefördert!
Lieber einmal prüfen statt ewig zahlen!
   
 

Die staatliche Förderung konzentriert sich immer mehr auf den Gebäudebestand. Seit einigen Jahren wird die so genannte „Vor-Ort-Energieberatung“ vom Bundeswirtschaftsamt gefördert. Die Vor-Ort-Beratung gliedert sich in drei Phasen:

1. eine intensive Analyse des Ist-Zustandes.    Betrachtet werden die Gebäudehülle und die Anlagentechnik.

2.  es werden individuelle Energiesparmaß-nahmen erarbeitet, die Investitionskosten ermittelt und die Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung von Fördergeldern berechnet.

3. in einem persönlichen Gespräch werden die Modernisierungsmaßnahmen im Einzelnen erläutert und besprochen.

 

              

 

Wieviel Energie lässt sich einsparen?

  Wer soll das bezahlen?
 

Zunächst sollte die Gebäudehülle saniert werden, um den Heizwärmebedarf zu reduzieren. Danach kann die Heizungsanlage bestimmt werden, die wesentlich geringer dimensioniert sein wird als bisher und, wenn möglich, mit regenerativen Energien betrieben werden soll. Energieeinsparungen von 70 % bei einer umfangreichen Sanierung sind keine Seltenheit.

 

Bestandteil der Vor-Ort-Beratung ist die individuelle Empfehlung eines geeigneten Darlehens. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Kreditprogramme für die Gebäudesanierung bzw. -modernisierung an. Seit dem 01.01.2007 steht eine Zuschussvariante zur Verfügung. Dabei wird für Sanierungen ein Zuschuss von bis zu 17,5 % der förderfähigen Investitionssumme gewährt.

Welche Maßnahme ist am sinnvollsten? Staatliche Förderung für die Energieberatung!
 

Pauschale Aussagen helfen hier nicht weiter, dazu sind Häuser zu unterschiedlich in Bauweise, Bauart und Baujahr. Hinzu kommen bereits durchgeführte Maßnahmen wie z.B. neue Fenster oder Kesselaustausch. Für eine Modernisierungsplanung ist die Ermittlung des momentanen Ist-Zustandes unerlässlich.

 

Für eine Vor-Ort-Energieberatung können Fördermittel beim Bundeswirtschaftsamt beantragt werde. Zur Zeit beträgt der Zuschuss für ein Ein- und Zweifamilienhaus 300,00 €. Für ein Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten beträgt der Zuschuss 360,00 €.

 

Sorgfältige Planung für einen optimalen Modernisierungserfolg!

 

Das Gebäude-Energiekonzept muss aufeinander abgestimmt sein, damit auch tatsächlich eine ganzheitliche, energetisch optimierte Lösung ausgeführt wird. Zunächst werden vor Ort sämtliche Grunddaten (Standortbedingungen, Klimadaten, Bausubstanz, Bauphysik, Wohnfläche, Volumen, Baujahr, Nutzung, Bewohnerzahl, Verbräuche der letzten drei Jahre, Raumwärme- und Brauchwarmwassersysteme und elektrische Verbraucher) aufgenommen und eine sog. IST-Analyse mit Energiebilanz erstellt. Daran schließt sich die Erarbeitung von möglichen Energiesparmaßnahmen an, die sich an der folgenden Reihenfolge orientieren: Einsparung durch verändertes Nutzerverhalten und geringe Investitionen werden zuerst dargestellt, dann folgen investive Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Heizungsanlage und zu den Stromverbrauchern und abschließend wird der Einsatz regenerativer Energien dargestellt. Das Ergebnis wird auch SOLL-Konzept genannt. IST-Analyse und SOLL-Konzept werden dann in einem Beratungsbericht schriftlich dokumentiert und dem Kunden zum Abschluss vor Ort präsentiert.

   
 

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