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ENERGIEBERATUNG |
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Vor-Ort-Beratung - vom Staat gefördert!
Lieber einmal prüfen statt ewig zahlen! |
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Die
staatliche Förderung
konzentriert sich immer mehr auf den Gebäudebestand. Seit einigen Jahren
wird die so genannte „Vor-Ort-Energieberatung“ vom Bundeswirtschaftsamt
gefördert. Die Vor-Ort-Beratung gliedert sich in drei Phasen:
1. eine intensive Analyse
des Ist-Zustandes. Betrachtet werden die Gebäudehülle und die
Anlagentechnik.
2. es werden individuelle
Energiesparmaß-nahmen erarbeitet, die Investitionskosten ermittelt und die
Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung von Fördergeldern berechnet.
3. in einem persönlichen
Gespräch werden die Modernisierungsmaßnahmen im Einzelnen erläutert und
besprochen.
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Wer soll das bezahlen? |
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Zunächst sollte die
Gebäudehülle saniert werden, um den Heizwärmebedarf zu reduzieren. Danach
kann die Heizungsanlage bestimmt werden, die wesentlich geringer
dimensioniert sein wird als bisher und, wenn möglich, mit regenerativen
Energien betrieben werden soll. Energieeinsparungen von 70 % bei einer
umfangreichen Sanierung sind keine Seltenheit. |
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Bestandteil der Vor-Ort-Beratung ist die individuelle Empfehlung eines
geeigneten
Darlehens. Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Kreditprogramme
für die Gebäudesanierung bzw. -modernisierung an. Seit dem 01.01.2007 steht eine Zuschussvariante zur
Verfügung. Dabei wird für Sanierungen ein Zuschuss von bis zu 17,5 % der
förderfähigen Investitionssumme gewährt. |
Welche Maßnahme
ist am sinnvollsten?
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Staatliche Förderung für die
Energieberatung! |
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Pauschale Aussagen
helfen hier nicht weiter, dazu sind Häuser zu unterschiedlich in Bauweise,
Bauart und Baujahr. Hinzu kommen bereits durchgeführte Maßnahmen wie z.B.
neue Fenster oder Kesselaustausch. Für eine Modernisierungsplanung ist die
Ermittlung des momentanen Ist-Zustandes unerlässlich.
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Für eine Vor-Ort-Energieberatung können Fördermittel beim
Bundeswirtschaftsamt beantragt werde. Zur Zeit beträgt der Zuschuss für ein Ein-
und Zweifamilienhaus 300,00 €. Für ein Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten
beträgt der Zuschuss 360,00 €. |
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Sorgfältige Planung für einen optimalen
Modernisierungserfolg! |
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Das Gebäude-Energiekonzept muss aufeinander abgestimmt sein, damit auch
tatsächlich eine ganzheitliche, energetisch optimierte Lösung ausgeführt
wird.
Zunächst werden vor Ort sämtliche Grunddaten (Standortbedingungen,
Klimadaten, Bausubstanz, Bauphysik, Wohnfläche, Volumen, Baujahr, Nutzung,
Bewohnerzahl, Verbräuche der letzten drei Jahre, Raumwärme- und
Brauchwarmwassersysteme und elektrische Verbraucher) aufgenommen und eine
sog. IST-Analyse mit Energiebilanz erstellt. Daran schließt sich die
Erarbeitung von möglichen Energiesparmaßnahmen an, die sich an der folgenden
Reihenfolge orientieren: Einsparung durch verändertes
Nutzerverhalten und geringe Investitionen werden zuerst dargestellt,
dann folgen investive Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Heizungsanlage und zu
den Stromverbrauchern und abschließend wird der Einsatz regenerativer
Energien dargestellt. Das Ergebnis wird auch SOLL-Konzept genannt.
IST-Analyse und SOLL-Konzept werden dann in einem Beratungsbericht
schriftlich dokumentiert und dem Kunden zum Abschluss vor Ort präsentiert. |
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Hauptstr.
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